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Reisepass für Kinder ab 2024 NEU

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Die Fingerabdrücke werden danach in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht.

Gültigkeit:

Sowohl Personalausweis als auch Reisepass haben eine Gültigkeit von sechs Jahren für Kinder. Das BMI macht jedoch darauf aufmerksam, dass sich Kinder im Laufe der sechs Jahre so deutlich wandeln können, dass die Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise bereits schon vor Ablauf der Gültigkeit nicht mehr funktioniert.

Kosten:

Personalausweis und Reisepass sind im Bürgeramt zu beantragen. Erforderlich dazu sind ein gültiges Passfoto und ein Ausweisdokument. Eine Geburtsurkunde muss gezeigt werden, wenn Ihr Kind bisher keinen Ausweis hatte.

Einmalig werden für den Reisepass 37,50 Euro und für den Personalausweis 22,80 Euro fällig. Außerhalb Deutschland werde zusätzlich ein Auslandszuschlag verlangt.

In einige Staaten (z. B. in die USA) kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält. Alle von Deutschland ausgestellten Reisepässe enthalten einen Chip.

Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Quelle: BMI | web.de

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